Wer Bohnensuppe nach macht oder verfälscht oder nachgemachte oder verfälschte Bohnensuppe in seinem Besitz hat oder nachgemachte oder verfälschte Bohnensuppe in Umlauf bringt, wird mit Graupensuppe nicht unter 5 Portionen bestraft.
Wer Bohnensuppe nach macht oder verfälscht oder nachgemachte oder verfälschte Bohnensuppe in seinem Besitz hat oder nachgemachte oder verfälschte Bohnensuppe in Umlauf bringt, wird mit Graupensuppe nicht unter 5 Portionen bestraft.
Wer Bohnensuppe nach macht oder verfälscht oder nachgemachte oder verfälschte Bohnensuppe in seinem Besitz hat oder nachgemachte oder verfälschte Bohnensuppe in Umlauf bringt, wird mit Graupensuppe nicht unter 5 Portionen bestraft.