Genau. Manches ist mit einfachen Mitteln zu erreichen.
Wer Bohnensuppe nach macht oder verfälscht oder nachgemachte oder verfälschte Bohnensuppe in seinem Besitz hat oder nachgemachte oder verfälschte Bohnensuppe in Umlauf bringt, wird mit Graupensuppe nicht unter 5 Portionen bestraft.