Es gilt, was vertraglich vereinbart. Im Vertrag steht: Keine Rückgabe, gekauft wie begutachtet, sofern der Käufer den Roller nicht prüft ist es nicht mein Problem. Gesetzliche Gewährleistung ist bei Privatverkäufen ausgeschlossen, somit mir egal.
Ich weise auf die mir bekannten Probleme hin, mache Angaben nach bestem Wissen und Gewissen und die Sache ist geregelt.
Zum Rest: Der Roller ist nicht original, nicht im Top Zustand und sicher nicht neu, die Papiere sind bei Peugeot nicht zu bekommen, da der Roller aus Frankreich stammt - liegt mir schriftlich vor. Eine Abnahme beim Tüv wurde gemacht, somit also alles geregelt.
Wen es nun wirklich stören sollte, der kann sich auf eBay die Zulassung im Original mit dem passenden Schild der Seriennummer kaufen, ich werde dies nicht tun.
Ich werde jedoch keinen müden Cent mehr da rein stecken, er ist es MIR nicht wert, wenn nun jemand Interesse hat den komplett zu restaurieren oder was auch immer, möge er seinen Spaß haben. Ich habe für Werkstattbesuche mehr bezahlt, als der Roller gekostet hat.
Ich werde mir ein vernünftiges Moped kaufen mit Handschaltung ohne diesen Variomatikquatsch, ohne fehlende Kühlung falls man den Zylinder vergrößert, ohne Unmengen von Plastik...
Weiterhin ist mir klar, dass der Roller keine 500€ wert ist, 350 muss ich in jedem Fall bekommen, aber man schreibt ja nie das rein, was man haben möchte